Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fleischerei Budnik GmbH & CO. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Auszug


Für alle uns erteilten Aufträge gelten folgende Bedingungen, welche der Käufer durch die Bestellung für ihn unverbindlich anerkennt.
  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden unverbindlich hinsichtlich Preis, Menge und Lieferfrist entgegengenommen. Für Aufnahmen und Übermittlungsfehler bei telefonischer Bestellung übernehmen wir keine Haftung.
  2. Lieferungen erfolgen für Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei Franko-Lieferungen. Gewichtsverluste während des Transportes gehen zu Lasten des Empfängers.
  3. Die Ware ist sofort bei Empfang zu überprüfen. Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn sie sofort nach Erhalt der Ware direkt bei uns geltend gemacht werden. Beanstandete Waren sind sachgemäß zu behandeln und zu lagern. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Bei berechtigter Reklamation hat der Käufer nur Anspruch auf Ersatzlieferung; weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz-ansprüche, sind ausgeschlossen.
  4. Die Rechnungsbeträge sind spätestens 8 Tage nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Überschreitung dieser Frist sind wir zum Einzug per Nachnahme berechtigt, wobei die Spesen zu Lasten des Käufers gehen. Bei verspäteter Zahlung können die banküblichen Zinsen berechnet werden.
  5. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie bis zur restlosen Bezahlung einer sonst bestehenden Schuld – einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Wechsel oder Scheck bis zur Wechsel- oder Scheckeinlösung) – unser Eigentum.
  6. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die dem Käufer hieraus zustehenden Forderungen tritt dieser im Voraus sicherheitshalber an uns ab. Der Käufer ist, solange er seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt, zum Einzug dieser Forderungen ermächtigt. Die Waren dürfen, solange uns gegenüber noch eine Schuld besteht, weder verpfändet noch übereignet werden. Zugriffe von dritter Seite auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder uns zustehenden Forderungen sind uns sofort zu melden. Im Konkursfalle steht uns das Aussonderungsrecht zu.
  7. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Abmachungen oder mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, auch bei Auslandslieferungen, Gifhorn.
  9. Wiedersprüche zu Angebotspreisen sind unwirksam.
  10. Durch eine Bestellung werden ausdrücklich die zur Zeit geltenden Preise anerkannt.
  11. Abgelaufene Ware wird nicht zurückgenommen.
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